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Energie-Härtefallhilfe

- Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen

- Energie-Härtefallhilfe für Privathaushalte

Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen

Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen gewährt einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten für kleine und mittelständische Unternehmen, die in eine existenzbedrohende Situation geraten würden.

Höhe:

  • Zuschuss in Höhe der betrieblichen Energiekosten, soweit die aktuellen Preise > 200% des Durchschnittspreises des Jahres 2021 der Energiekosten betragen
  • Zuschusszeitraum 10/2022 - 12/2023 für Öl, Pellets und Flüssiggas, ansonsten das Jahr 2023
  • Zuschusszeitraum 01/2023 - 12/2023 für Strom, Gas, Fernwärme im
  • Höchstgrenze von 2 Mio. EUR pro Unternehmen (EUR 250.000 für landwirtschaftliche Urproduktion)
  • Bagatellgrenze in Höhe von EUR 6.000

Voraussetzungen:

  • wirtschaftliche Härte = kleine und mittelständische Unternehmen, deren prognostizierte Gewinn 2023 (im Vergleich zum Durchschnittsgewinn der letzten 5 Jahre) durch Energiekostensteigerungen aufgezehrt wird
  • inhabergeführte Unternehmen können einen Unternehmerlohn in Höhe des Pfändungsfreibetrages, mind. monatlich € 2.000 ansetzen
  • Positive Liquiditätsvorschau

Die Energie-Härtefallhilfe kann bis zum 30.09.2023 mittels Elster-Zertifikat oder Bayern-ID über die Antragsplattform beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energie-haertefallhilfe/

Energie-Härtefallhilfe für Privathaushalte

Neben der Erdgaspreisbremse wurde nun eine Härtefallhilfe für „nicht leitungsgebundene Energieträger“ (also Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks) für Privathaushalte (nur Erstwohnsitz) bei einer Verdoppelung der Bezugskosten im Jahre 2022 im Vergleich zu den Referenzpreisen des Jahres 2021 eingeführt:

  • Antragsteller:
    - Eigentümer
    - Vermieter bei Mehrparteienhäuser mit der Pflicht zur Weiterleitung der Härtefallhilfe an die Mieter
    - Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Pflicht zur Weiterleitung an die Eigentümer bzw. Mieter
    - Mieter bei Direktbezug
  • Voraussetzungen:
    - Lieferdatum zwischen 01.01.2022 bis 31.03.2023, sofern Bestellung bis Silvester 2022)
    - Tatsächliche Beschaffungskosten mehr als doppelt so hoch als die bundeseinheitlichen Referenzpreise (brutto inkl. CO2-Abgabe) im Jahre 2021:
    • Heizöl: 71 Cent/Liter (inkl. USt.)
    • Flüssiggas: 57 Cent/Liter (inkl. USt.)
    • Holzpellets: 24 Cent/kg (inkl. USt.)
    • Holzhackschnitzel: 11 Cent/kg (inkl. USt.)
    • Holzbriketts: 28 Cent/kg (inkl. USt.)
    • Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.)
    • Kohle/Koks: 0,36 Cent/kg (inkl. USt.)
    Wichtig: Die individuellen Beschaffungskosten des Antragstellers sind nicht relevant.
  • Höhe:
    o 80% des den doppelten Referenzpreis übersteigenden Betrages,
    o Maximalbetrag: € 2.000 je Haushalt
    o Formel: 0,8 x (Rechnungsbetrag - 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)
    o Bagatellgrenze: € 100 pro Haushalt (d. h. Erstattungsanträge unter € 100 je Haushalt werden nicht bearbeitet)

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat einen Härtefallrechner veröffentlicht:

  • Ablauf:
    Anträge können seit dem 15.05.2023 mittels ELSTER-Zertifikat gestellt werden. Zusätzlich sind folgende Unterlagen notwendig:
    - Maschinelle Rechnung (nicht handschriftlich!) über den Bezug von nicht leitungsgebundenen Energieträgern
    - Bankkontoauszug oder Barzahlungsquittung über die Rechnungszahlung
    - Feuerstättenbescheid über die letzte Prüfung des Kaminkehrers
    - Betriebskostenabrechnung bei Beantragung durch Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften
    - Vollmacht bei Beantragung durch einen Dritten (z. B. Hausverwaltung, etc.

Weitere Informationen unter: https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php

Zudem wurde eine E-Mail-Hotline: de-haertefallhilfe@kpmg-law.com und eine Telefon-Hotline 089/59976061122 eingerichtet.