• Herzlich willkommen in der virtuellen Servicekanzlei

    ...damit Sie mehr vom Leben haben!

  • Erfolgsstrategie

    Der Wille öffnet die Türen zum Erfolg.
    (Louis Pasteur)

  • Zukunftssicherung

    Für die Erfolge von morgen kann man nicht früh genug vorsorgen. (Ernst Ferstl)

  • Team

    Die wahre Freude kommt zu denen, die andere erfreuen. (Theresa Keitere)

  • Mandanten begeistern statt Erbsen zählen?

    Dann sind Sie bei uns genau richtig!

  • Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise

    ...damit es bald wieder bergauf geht!

Energie-Härtefallhilfe

- Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen

- Energie-Härtefallhilfe für Privathaushalte

Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen

Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen gewährt einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten für kleine und mittelständische Unternehmen, die in eine existenzbedrohende Situation geraten würden.

Höhe:

  • Zuschuss in Höhe der betrieblichen Energiekosten, soweit die aktuellen Preise > 200% des Durchschnittspreises des Jahres 2021 der Energiekosten betragen
  • Zuschusszeitraum 10/2022 - 12/2023 für Öl, Pellets und Flüssiggas, ansonsten das Jahr 2023
  • Zuschusszeitraum 01/2023 - 12/2023 für Strom, Gas, Fernwärme im
  • Höchstgrenze von 2 Mio. EUR pro Unternehmen (EUR 250.000 für landwirtschaftliche Urproduktion)
  • Bagatellgrenze in Höhe von EUR 6.000

Voraussetzungen:

  • wirtschaftliche Härte = kleine und mittelständische Unternehmen, deren prognostizierte Gewinn 2023 (im Vergleich zum Durchschnittsgewinn der letzten 5 Jahre) durch Energiekostensteigerungen aufgezehrt wird
  • inhabergeführte Unternehmen können einen Unternehmerlohn in Höhe des Pfändungsfreibetrages, mind. monatlich € 2.000 ansetzen
  • Positive Liquiditätsvorschau

Die Energie-Härtefallhilfe kann bis zum 30.09.2023 mittels Elster-Zertifikat oder Bayern-ID über die Antragsplattform beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energie-haertefallhilfe/