Energie-Härtefallhilfe
- Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen
- Energie-Härtefallhilfe für Privathaushalte
- Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen
- Energie-Härtefallhilfe für Privathaushalte
Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen gewährt einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten für kleine und mittelständische Unternehmen, die in eine existenzbedrohende Situation geraten würden.
Höhe:
Voraussetzungen:
Die Energie-Härtefallhilfe kann bis zum 30.09.2023 mittels Elster-Zertifikat oder Bayern-ID über die Antragsplattform beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energie-haertefallhilfe/