Energie-Härtefallhilfe
- Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen
- Energie-Härtefallhilfe für Privathaushalte
...damit Sie mehr vom Leben haben!
Der Wille öffnet die Türen zum Erfolg.
(Louis
Pasteur)
Für die Erfolge von morgen kann man nicht früh genug vorsorgen. (Ernst Ferstl)
Die wahre Freude kommt zu denen, die andere erfreuen. (Theresa Keitere)
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
...damit es bald wieder bergauf geht!
- Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen
- Energie-Härtefallhilfe für Privathaushalte
Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen gewährt einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten für kleine und mittelständische Unternehmen, die in eine existenzbedrohende Situation geraten würden.
Höhe:
Voraussetzungen:
Die Energie-Härtefallhilfe kann bis zum 30.09.2023 mittels Elster-Zertifikat oder Bayern-ID über die Antragsplattform beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energie-haertefallhilfe/
Neben der Erdgaspreisbremse wurde nun eine Härtefallhilfe für „nicht leitungsgebundene Energieträger“ (also Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks) für Privathaushalte (nur Erstwohnsitz) bei einer Verdoppelung der Bezugskosten im Jahre 2022 im Vergleich zu den Referenzpreisen des Jahres 2021 eingeführt:
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat einen Härtefallrechner veröffentlicht:
Weitere Informationen unter: https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php
Zudem wurde eine E-Mail-Hotline: de-haertefallhilfe@kpmg-law.com und eine Telefon-Hotline 089/59976061122 eingerichtet.